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   VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578   

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VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 (https://dejure.org/2018,46292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 (https://dejure.org/2018,46292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 4 CE 18.2578 (https://dejure.org/2018,46292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Zwischenentscheidung im Eilverfahren - "Hängebeschluss"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; VwGO § 146 ; GG Art. 14 Abs. 4
    Zwischenentscheidung im Eilverfahren ("Hängebeschluss"); Bürgerbegehren; Bebauungsplan; Eilbedürftigkeit; Zwischenentscheidung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 4 ; VwGO § 123 ; VwGO § 146
    Untersagung der Fassung eines Satzungsbeschlusses zum Erlass des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 12 TZ 577/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Vollzugsmaßnahme während des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578
    Unter diesen Umständen ist der Erlass einer Zwischenverfügung auch ohne vorherige Anhörung der Gegenseite zulässig und geboten (vgl. HessVGH, B.v. 4.4.2000 - 12 TZ 577/0 - NVwZ 2000, 1318).
  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278

    Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

    In einer Zwischenentscheidung vom 14. Dezember 2018 (Az. 4 CE 18.2578) habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einer Gemeinde einen Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan vorläufig untersagt.

    Der auf die Vermeidung vollendeter Tatsachen gerichtete Sicherungsanspruch der Vertreter des Bürgerbegehrens kann unter diesen Umständen regelmäßig nur darauf gerichtet sein, die Bekanntmachung des Bebauungsplans bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu unterlassen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - BayVBl 2007, 497 Rn. 22; B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - juris Rn. 28; B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 34; B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 17).

    Von dem Grundsatz, dass bei Bürgerbegehren, die sich gegen den Erlass einer Rechtsnorm wenden, eine auf Unterlassung der Bekanntmachung gerichtete Sicherungsanordnung ausreicht, ist der Senat auch in der vom Verwaltungsgericht zitierten Zwischenverfügung vom 14. Dezember 2018 (Az. 4 CE 18.2578 - juris) nicht abgerückt.

    Wie aus der Begründung der nachfolgenden Beschwerdeentscheidung vom 14. Januar 2019 (Az. 4 CE 18.2578 - juris Rn. 17) hervorgeht, war damit keine Änderung der Rechtsprechung intendiert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    VGH., Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 CE 18.2578 -, juris, Rn. 1 f., zum kurzfristig terminierten Satzungsbeschluss über den Erlass eines Bebauungsplans.
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 10 CS 22.128

    Beschwerde gegen einen sog. Hängebeschluss

    Zum andern muss ein derartiges sofortiges "Vorab-Einschreiten" des Gerichts unter Zurückstellung der eigentlich verfahrensabschließenden Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO im Wege einer Interessenabwägung zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile erforderlich sein (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2; VGH BW, B. 14.10.2021 - 5 S 2503/21 - juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2; jew. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254

    Eilantrag gegen Anordnungen des Landratsamts Oberallgäu wegen des ungenehmigten

    Die sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebende Befugnis eines Verwaltungsgerichts zum Erlass eines sog. Hängebeschlusses setzt voraus, dass die Entscheidungsreife für die von der Antragstellerin beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage noch nicht gegeben ist, der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zu Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgewartet werden kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2).
  • VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 7 Sa 19.1024

    Gewährung von Informationen nach dem Gesetz zur Verbesserung der

    Der hilfsweise gestellte Antrag auf Erlass eines "Hängebeschlusses" (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris; OVG Weimar, B.v. 3.5.2002 - 4 VO 48.05 - juris) bleibt ebenfalls ohne Erfolg.
  • VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 7 E 20.167

    Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Gewährleistung der Durchführung eines

    Ferner hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof selbst in einer Zwischenentscheidung vom 14. Dezember 2018 - in Kenntnis seiner eigenen Rechtsprechung - einer Gemeinde als Antragsgegnerin bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Beschwerde der Antragsteller vorläufig untersagt, einen Satzungsbeschluss zum Erlass des Bebauungsplans in der Gemeinderatssatzung am 18. Dezember 2018 zu fassen (B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris), nachdem die Antragsgegnerin sich nur verpflichtet hatte, mit dem Erlass des Bebauungsplans bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts, d.h. nur der ersten Instanz, und nicht bis zum endgültigen Abschluss des Eilverfahrens hinsichtlich des Bürgerbegehrens abzuwarten.
  • VG München, 14.08.2020 - M 1 SN 20.3658

    Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt

    Einer Kostenentscheidung und einer Streitwertfestsetzung bedarf es wegen des vorläufigen Charakters dieses Beschlusses nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578.
  • VG Bayreuth, 10.03.2021 - B 7 E 21.246

    Ausnahmegenehmigung, Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Vorläufiger

    Im Übrigen bestand für eine "Zwischenentscheidung" des Vorsitzenden aus den oben genannten Gründen keinerlei Anlass (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris).
  • VG München, 02.07.2020 - M 21 S 18.1471

    Keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfügung

    Bei einer Zwischenverfügung bzw. einem sog. "Hängebeschluss" handelt es sich nur um eine Zwischenentscheidung zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes, bei der eine Kostenentscheidung sowie eine Streitwertfestsetzung nicht erfolgt (VGH Mannheim, B.v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 - juris Rn. 10; ebenso BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578, BeckRS 2018, 35684 Rn. 3; OVG Magdeburg, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - NVwZ-RR 2013, 77; OVG Weimar, B.v. 3.5.2002 - 4 VO 48/02 - BeckRS 2002, 23071 Rn. 13; vgl. ferner VG Augsburg, B.v. 26.9.2013 - 4 S 13.1454 - BeckRS 2013, 56931).
  • VG München, 02.07.2020 - M 21a S7 20.2904

    Abänderungsbeschluss, Keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfügung

    Bei einer Zwischenverfügung bzw. einem sog. "Hängebeschluss" handelt es sich nur um eine Zwischenentscheidung zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes, bei der eine Kostenentscheidung sowie eine Streitwertfestsetzung nicht erfolgt (VGH Mannheim, B.v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 - juris Rn. 10; ebenso BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578, BeckRS 2018, 35684 Rn. 3; OVG Magdeburg, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - NVwZ-RR 2013, 77; OVG Weimar, B.v. 3.5.2002 - 4 VO 48/02 - BeckRS 2002, 23071 Rn. 13; vgl. ferner VG Augsburg, B.v. 26.9.2013 - 4 S 13.1454 - BeckRS 2013, 56931).
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